AGBs
1. Geschäftsgrundlage
Angebote und Lieferungen der KL-HANDEL Ges.m.b.H. (Anbotsleger) erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegen der nachstehenden Verkaufsbedingungen, die vom Besteller ausdrücklich anerkannt werden. Entgegenstehende Lieferbedingungen eines Bestellers gelten mit Annahme dieses Angebots als ausgeschlossen, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Angebote und Aufträge
a) Das Angebot hat lediglich für die angegebene Dauer Gültigkeit. Bei Annahme durch den Besteller innert offener Angebotsfrist, kommt ein wirksamer Vertrag zustande. Zur rechtswirksamen Annahme ist die Unterfertigung und Retournierung dieses schriftlichen Angebotes Voraussetzung. Mit Zugang des vom Besteller unterfertigten Angebots ist der Anbotsleger daran gebunden; bis dahin ist eine Angebotsrücknahme – ohne dass hiedurch Ansprüche des Bestellers entstehen – zulässig.
b) Die angegebenen Liefertermine sind Annäherungswerte, um deren Einhaltung der Anbotsleger bemüht ist. Aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen können keine Ansprüche abgeleitet werden, es sei denn, derartige Fristen sind ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden und eine gesetzte angemessene Nachfrist bleibt unbeachtet.
c) Katalog- und Prospektangaben sind lediglich Warenbeschreibungen und stellen keinesfalls zugesicherte Eigenschaften dar. Darüber hinaus sind Eigenschaften von Mustern nicht als zugesicherte Eigenschaften anzusehen.
3. Preise
Es haben ausschließlich die schriftlich angebotenen Preise Gültigkeit. Diese verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer sowie zuzüglich Nebenkosten wie Porto und Verpackung, Frachten, Versicherungen, etc. Liegen zwischen Bestellung und Lieferung mehr als 3 Monate, so ist die Anbotsleger berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen, auch wenn zunächst andere Preise angeboten wurden. Der jeweilige Tagespreis gilt auch, wenn Auftragsbestätigungen ohne Preisangaben erfolgen. Erfolgt eine Bestellung auf Abruf, so gilt für die einzelnen Teillieferungen jeweils der am Tag der Lieferung gültige Einzelpreis. Nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers berechtigen den Anbotsleger in jedem Fall zur Preisanpassung.
4. Zahlungsbedingungen
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist der Anbotsleger berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.A. über dem Basiszinsatz geltend zu machen. Darüber hinaus gehende Verzugsschäden können gesondert geltend gemacht werden.
5. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Gegenüber Rechnungen des Anbotlegers kann nur mit anerkannten oder bereits gerichtlich festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers gegenüber Forderungen des Anbotlegers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Lieferung
Der Versand der Waren erfolgt ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit Verlassen der Ware beim Anbotsleger, geht die Gefahr für die bestellte Ware auf den Besteller über. Gleiches gilt im Fall einer Abholung im Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft. Wenn keine gesonderten Wünsche des Bestellers vorliegen, wählt der Anbotsleger die nach seiner Ansicht billigste Versandart, ohne jedoch für die Auswahl eine Haftung zu übernehmen.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbotlegers. Dieser ist im Falle, dass sich der Besteller mit der Bezahlung des Kaufpreises oder eines Kaufpreisteiles trotz erfolgter Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen in Verzug befindet, berechtigt, dem Besteller die weitere Verwendung der Waren zu untersagen, das Benutzungsrecht daran ohne Intervention sowie ohne Anrufung von Gerichten oder Behörden zu entziehen und in Gewahrsam zu nehmen. Weiters ist der Anbotsleger nach Setzung einer weiteren Frist von 14 Tagen unter gleichzeitiger Ankündigung der beabsichtigten Verwertung berechtigt, den Kaufgegenstand freihändig, ohne Rücksicht auf Markt- und Börsenpreise, zu veräußern. Eine derartige Vorgehensweise bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag und stellt keine Übernahme des Kaufgegenstandes an Zahlung statt dar, sondern dient lediglich der Sicherstellung und Verwertung auf Rechnung des Bestellers. Der Anbotsleger ist daher im Falle der Rücknahme des Kaufgegenstandes nicht verpflichtet, bis dahin erhaltene Zahlungen herauszugeben und zurückzubezahlen, sondern ist berechtigt, diese zur Abdeckung des nach Verwertung des Kaufgegenstandes allfällig verbleibenden Schadens oder sonstiger Ansprüche gegen den Besteller, zu verwenden.
b) Die aus einem allfälligen Weiterverkauf der Waren entstehenden Forderungen gegen Dritte, tritt der Besteller schon jetzt zur Gänze bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an den Anbotsleger ab. Der Besteller ist ermächtigt, die Forderung bis auf Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an den Anbotsleger für dessen Rechnung einzuziehen. Eine Abtretung dieser Forderungen sowie die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Vorbehaltseigentum stehenden Ware ist dem Besteller untersagt. Von einer Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch Dritte, ist der Anbotsleger unverzüglich zu benachrichtigen.
8. Gewährleistung
a) Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Proben zu nehmen. Mängel der Ware, die der Besteller bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch die Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind binnen einer Frist von 7 Tagen anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB) nicht mehr geltend machen. Zeigt sich später ein solcher Mangel, der vorher nicht erkennbar war, so muss er ebenfalls in angemessener Frist angezeigt werden; andernfalls kann der Käufer auch in Ansehung dieses Mangels die vorgenannten Ansprüche nicht mehr geltend machen. Zur Erhaltung der Rechte des Bestellers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Gewährleistungsansprüche sind jedenfalls nach 3 Monaten ab Übergabe oder dem Tage des vereinbarten Gefahrenüberganges erloschen.
b) Sofern ein vom Anbotsleger zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, ist dieser – vorerst unter Ausschluss des Rechtes des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Verbesserung verhalten. Der Besteller hat eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Anbotlegers durch Beseitigung des Mangels (Verbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen.
c) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Besteller zumutbar sind.
9. Haftung
a) Es wird ausdrücklich ein Haftungsausschluss für nicht den Vertragsgegenstand betreffende Schäden, sonstige Schäden und Gewinnentgang sowie Personenschäden vereinbart, es sei denn der Anbotsleger hat grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu verantworten. Die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.
b) Die gelieferten Waren bieten nur jene Sicherheit die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Vorschriften des Herstellers oder Importeurs in den EU-Raum sowie sonstigen Hinweisen, bei bestimmungsgemäßem und ordentlichem Gebrauch erwartet werden kann. Schadenersatzansprüche aus Mängel und Lieferungen sind – wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden – binnen einem Jahr bei sonstigem Verfall gerichtlich geltend zu machen. Dies gilt nicht im Fall von vom Anbotsleger zu vertretenden Schäden hinsichtlich des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen, oder bei grober Fahrlässigkeit.
c) Die Haftung für Folgeschäden, Produktionsausfall oder Stillstand, entgangener Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen sowie jeder andere wirtschaftliche oder indirekter Folgeschaden ist ausdrücklich ausgeschlossen
10. Rücksendungen bei Textilien
Nicht veredelte Textilware aus unserem Katalog können während 4 Wochen nach Auslieferung an uns zurückgesendet werden. Legen Sie der Ware eine Kopie des Lieferscheins bei. In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % erhoben.
11. Rücktritt
Ist eine vertragsgemäße Lieferung aus Gründen, die der Anbotsleger nicht zu vertreten hat, nicht möglich, so ist dieser berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Besteller hieraus Rechte und Ansprüche ableiten kann.
12. Erfüllungsort, Gerichtstand, anzuwendendes Recht
a) Vereinbarter Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen dem Besteller und dem Anbotsleger ergebenden Ansprüchen ist der Sitz des Anbotlegers in 6971 Hard (A).
b) Vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und erhobenen Ansprüche aus der Bestellung sowie allfälligen Ergänzungen, oder die sich auf diese Bestellung oder einer Anlage, deren Verletzung, deren Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, ist das sachlich zuständige Gericht für 6971 Hard (A).
c) Die Vertragsparteien vereinbaren die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen IPRG und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes.
13. Schlussbestimmungen
a) Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollten Lücken vorliegen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Vertragspartner haben sich vielmehr so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht wird und alles zu tun, was erforderlich ist, damit die Teilnichtigkeit unverzüglich behoben wird. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie die Nichtigkeit oder die nicht getroffene Regelung bedacht hätten.
b) Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestellung bedürfen der Schriftform und müssen von den Vertragsparteien rechtsgültig unterzeichnet sein. Dies gilt insbesondere auch für jedes Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Anlagen zu dieser Bestellung sind ein integrierender Bestandteil, so als ob sie in dieser selbst enthalten wären.